Tja, wie war das noch? Genau, eine Glühbirne gehört in den normalen Hausmüll. Oder doch nicht? Es ist schwierig geworden, denn die Leuchtmittel von heute haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung ganz andere Ansprüche hinsichtlich der Entsorgung. Wer gehört also wohin?
Wer darf in den Hausmüll?
Neben der „normalen“ Glühbirne gibt es nur noch ein Leuchtmittel, das über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf: Die Halogenlampe. Der Grund dafür ist ihre Materialzusammensetzung, die ausschließlich aus Glas und Metall besteht. In den Altglascontainer gehören beide nicht, da dieses Glas einen viel höheren Schmelzpunkt hat als der von reinem Verpackungsglas. Sie wären also ein Störfaktor im Recyclingprozess.
Der Inhalt ist Schuld
Weder LED’s, Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren dürfen im regulären Hausmüll entsorgt werden. Sie sind beim Recyclinghof oder einer Annahmestelle für Sondermüll abzugeben. In ländlichen Gebieten wird hierfür die mobile Schadstoffsammlung angeboten.
Auch viele Baumärkte nehmen diese Leuchtmittel zur Entsorgung zurück. Diese Leuchtmittel haben zum Teil schädliche Inhaltsstoffe, die nicht auf eine Deponie oder in die Verbrennung gehören. Ebenso können sie wertvolle Bestandteile in sich tragen, die erneut verwendet werden können und somit dem Recyclingprozess zu zuführen sind.
So enthalten die modernen Energiesparlampen beispielsweise Quecksilber. Und das ist bekanntlich giftig. Daher ist besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn zu Hause eine Energiesparlampe zu Bruch geht. Die Scherben sind vorsichtig aufzusammeln, während der Raum sehr gut gelüftet wird. Da man Quecksilberpartikel und Dämpfe mit einem Besen, Handfeger oder dem Staubsauger aufwirbeln könnte, sollte das Säubern tatsächlich ausschließlich per Hand erledigt werden.
Hierbei sind bitte Handschuhe zu tragen. Während die großen Scherben „nur“ eingesammelt oder mit einem festen Stück Pappe zusammen geschoben werden, müssen feine Splitter mit einem feuchten Stück Haushaltstuch aufgewischt werden. Die Scherben werden luftdicht in einem Behälter verpackt und ebenfalls zum Wertstoffhof gebracht. Nach wie vor dürfen sie nicht in den Hausmüll.
Auch wenn man denkt, dass es doch niemand merken würde: Es kann bemerkt werden, da die Abfallentsorgungsunternehmen in unregelmäßigen Abständen die Müllbehälter kontrollieren. Zudem besitzen die heutigen Müllfahrzeuge eine computergesteuerte Aufnahmemöglichkeit. Diese wird ebenfalls zu Kontrollzwecken eingesetzt. Wer dabei ertappt wird, dass er seine Leuchtstoffmittel falsch entsorgt, kann mit hohen Bußgeldern rechnen. Nicht auszudenken, was passiert, wenn Quecksilber ins Grundwasser einer Gemeinde gerät.
Obwohl die LED’s keine Giftstoffe enthalten, sind sie gesondert zu entsorgen. Denn sie werden aufgrund ihrer wertvollen Materialien wie Elektromüll eingestuft, der ja ebenfalls gesondert zu entsorgen ist.